Feuerwehr-bedarfsplanung

Feuerwehrbedarfsplan / Gefahrenabwehrplan


 

Nach Art. 1, Abs. 1 des bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) haben Gemeinden als Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden. Zudem muss eine ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet werden.

 

Dazu haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

 

Vorschrift ist, dass jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr innerhalb einer Hilfsfrist von höchstens 10 Minuten nach Eingang der Meldung erreicht werden kann.

 

Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen vorschriftsmäßig eingehalten werden kann, ist es unumgänglich, die Gemeinden vor Ort, das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) zu erfassen. Somit kann die Situation genauestens analysiert und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formuliert werden.

 



Die Feuerwehrbedarfsplanung / Gefahrenabwehrplanung ist das geeignete Hilfsmittel!

 

Das IB-Diem erstellt nach landesspezifischen Gegenbenheiten den Feuerwehrbedarfsplan für Ihren Wirkungsbereich!

Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält in der Regel vier detailliert ausgearbeitete Schritte:

1. Durchführung einer Gefährdungsanalyse

Diese Analyse umfasst die Beschreibung des Gefahrenpotentials einer Gemeinde entsprechend den örtlichen Verhältnissen.

 

2. Durchführung einer Risikoanalyse

Hier wird das tatsächliche Einsatzaufkommen nach absoluten Zahlen, sowie die zeitliche und räumliche Verteilung von Schadensfällen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit untersucht und dargestellt.

 

3. Bestimmung des Schutzzieles

Das zu erreichende Schutzniveau steht im Spannungsfeld zwischen der optimalen Aufgabenerfüllung und der Leistungsfähigkeit.

Grenzen der Leistungsfähigkeit ergeben sich durch den finanziellen Spielraum einer Gemeinde. Im Bedarfsplan wird diese Thematik aufgegriffen.

 

4. Festlegung der Ausstattung der Feuerwehr

Darstellung der Ist- und Soll-Struktur der Feuerwehr(en) inkl. Personalstand, Fahrzeug- und Materialausstattung, Standorte der Feuerwehrwachen, sowie Ausrückezeiten von Wohn- und Arbeitsstätten der aktiven Mitglieder.

Für eine optimale und zukunftsorientierte Ausrichtung Ihrer Feuerwehr(en)!